Ambulante Rehabilitation

Anschlussrehabilitation (AR) der Krankenkassen

Nach einem Krankenhausaufenthalt, ob mit Operation oder ohne, stellen sich häufig viele Fragen: Ab wann darf ich mit meinem neuen Knie wieder joggen? Welche Bewegungen muss ich mit meinem erkrankten Rücken vermeiden? Und wann darf ich mit meiner neuen Hüfte wieder Fahrrad fahren?
Die Anschlussrehabilitation, die direkt auf den Krankenhausaufenthalt folgt, dient dazu, diese und ähnliche Fragen zu beantworten und Sie möglichst rasch wieder fit für Ihr soziales und berufliches Leben zu machen.

Ihr Weg zu einer Anschlussrehabilitation

Ihr erster Ansprechpartner ist der Sozialdienst des Krankenhauses. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie über die Möglichkeiten der Reha und nehmen Ihnen alle Formalitäten ab. Spätestens 14 Tage nach Entlassung muss die Anschlussreha angetreten werden.
Im Falle einer Anschlussrehabilitation ist der Kostenträger die Krankenkasse, wobei Sie selbst eine verminderte Zuzahlung von 10 € täglich zu leisten haben. Sowohl um die Kostenübernahme der Krankenkasse, als auch um die Anmeldung im Reha-Zentrum kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses.